🏠 Welche Steuern kommen auf Immobilieneigentümer in Deutschland zu?

Petra Rommel

November 24, 2025

Der Traum vom Eigenheim oder der renditestarken Mietimmobilie ist in Deutschland für viele attraktiv. Doch der Besitz einer Immobilie bringt auch steuerliche Pflichten mit sich. Unabhängig davon, ob Sie selbst einziehen oder vermieten, müssen Sie sich mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen.

Hier erfahren Sie, welche Steuern beim Kauf, während des Besitzes und eventuell beim Verkauf einer Immobilie relevant werden.

  1. Die Steuern beim Kauf: Der einmalige Kostenblock

Beim Erwerb einer Immobilie ist eine Steuer sofort fällig und bildet oft einen der größten Posten bei den Kaufnebenkosten:

  1. Die Grunderwerbsteuer (GrESt)

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Verkehrssteuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt, was zu deutlichen regionalen Unterschieden führt.

  • Höhe: Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
  • Fälligkeit: Sie wird kurz nach dem notariellen Kaufvertrag vom Finanzamt festgesetzt und muss in der Regel vom Käufer gezahlt werden.

Wichtig: Beim Kauf von Grundstück und Neubau vom selben Anbieter fällt die Steuer oft auf den Gesamtpreis an. Wer Grundstück und Bauleistung trennt, kann unter Umständen nur die Grunderwerbsteuer für das unbebaute Grundstück zahlen.

  1. Die Steuern während des Besitzes: Jährliche Abgaben

Sobald die Immobilie in Ihrem Besitz ist, fallen regelmäßig wiederkehrende Steuern an.

  1. Die Grundsteuer (GrSt)

Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Kommunalsteuer, die auf den Grundbesitz erhoben wird – unabhängig davon, ob die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:

  1. Grundsteuerwert (vom Finanzamt): Bestimmung des Werts des Grundstücks und der Immobilie (Basis der Grundsteuerreform).
  2. Grundsteuermessbetrag (vom Finanzamt): Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl.
  3. Grundsteuer (von der Gemeinde): Multiplikation des Messbetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune.
  • Zahlung: Die Grundsteuer ist üblicherweise in vier Raten pro Jahr fällig.
  1. Die Einkommensteuer auf Mieteinnahmen 💰 (bei Vermietung)

Wer seine Immobilie vermietet, erzielt sogenannte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Diese Mieteinnahmen sind, abzüglich der damit verbundenen Werbungskosten, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.

Was Sie absetzen können (Werbungskosten):

  • Abschreibung (AfA): Ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes kann über die Nutzungsdauer steuerlich geltend gemacht werden (meist 2 % p.a. über 50 Jahre).
  • Zinsen: Zinsen für den Kredit zur Finanzierung der vermieteten Immobilie.
  • Laufende Kosten: Grundsteuer, Reparaturen, Verwaltungskosten und bestimmte Nebenkosten, die Sie als Vermieter tragen.

Gut zu wissen: Bei selbstgenutzten Immobilien sind die meisten Kosten, einschließlich der Grundsteuer, nicht von der Steuer absetzbar (Ausnahme: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen).

III. Die Steuern beim Verkauf oder der Weitergabe

Wenn Sie Ihre Immobilie nach einiger Zeit wieder veräußern oder vererben, können weitere Steuerarten relevant werden.

  1. Die Spekulationssteuer (Private Veräußerungsgeschäfte)

Verkaufen Sie Ihre privat gehaltene Immobilie mit Gewinn, fällt unter Umständen die sogenannte Spekulationssteuer an.

  • Wann fällt sie an? Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie weniger als 10 Jahre liegen (Spekulationsfrist).
  • Wann fällt sie NICHT an?
    • Nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist.
    • Wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst bewohnt wurde.

Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem erzielten Veräußerungsgewinn.

  1. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer 🎁

Wenn eine Immobilie im Wege der Erbschaft oder Schenkung den Eigentümer wechselt, fällt die entsprechende Steuer an.

  • Höhe: Die Höhe hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser/Schenker und Erbe/Beschenktem ab.
  • Freibeträge: Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es hohe Freibeträge (z.B. 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder), bis zu denen keine Steuer anfällt.

Fazit: Steuerlast im Überblick

Als Immobilieneigentümer sollten Sie stets eine Übersicht über diese Steuerarten behalten. Die Höhe der Belastung variiert stark je nach Bundesland (Grunderwerbsteuer), Kommune (Hebesatz der Grundsteuer) und der Nutzungsart (Mieteinnahmen).

In Deutschland gilt:

  • Einmalig: Grunderwerbsteuer.
  • Regelmäßig: Grundsteuer und ggf. Einkommensteuer auf Mieteinnahmen.
  • Eventuell: Spekulationssteuer oder Erbschaftsteuer.

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts und der laufenden Grundsteuerreform empfiehlt sich immer eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater, um alle Absetzmöglichkeiten optimal zu nutzen.

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