
Die Maklerprovision (oder auch Courtage) ist ein zentrales Thema beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 gilt in Deutschland für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern das Prinzip der hälftigen Teilung. Aber was bedeutet das genau und welche Regeln gelten?
⚖️ Das Prinzip der hälftigen Teilung – Seit 2020 Standard
Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ regelt seit dem 23. Dezember 2020, wie die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
Die Kernaussagen des Gesetzes:
- Immer 50/50: Der Käufer darf zu nicht mehr Kosten herangezogen werden als der Verkäufer. Zahlen beide Parteien Provision, müssen sie diese in gleichen Teilen tragen.
- Kein Abwälzen: Der Verkäufer kann die Provision nicht mehr vollständig dem Käufer aufbürden, selbst wenn er den Makler beauftragt hat.
- Nachweispflicht: Die Zahlung des Verkäufers muss nachgewiesen werden, bevor der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist. Der Käufer muss seine Provision erst zahlen, nachdem der Verkäufer seinen Anteil gezahlt oder die Zahlung zugesichert hat.
💡 Wichtig: Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt nur für den Kauf und Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
- Ausnahmen: Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien kann die Courtage weiterhin frei verhandelt werden. Hier ist oft noch die komplette Übernahme durch eine Partei möglich.
💰 Wie hoch ist die Maklerprovision?
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird zwischen dem Makler und den Auftraggebern frei verhandelt. Sie ist in der Regel ein Prozentsatz des beurkundeten Kaufpreises.
- Die Provision variiert je nach Bundesland und liegt meistens zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).
- Bei hälftiger Teilung zahlt dann jede Partei die Hälfte dieses Satzes (z. B. 3,57 % Käufer und 3,57 % Verkäufer).
🏘️ Maklerprovision bei Vermietung
Die Regelungen für die Vermietung sind komplett anders und im Bestellerprinzip festgelegt:
- Wer bestellt, der zahlt: Beauftragt der Vermieter den Makler, muss er diesen auch bezahlen. Die Kosten dürfen dem Mieter nicht auferlegt werden.
- Ausnahme: Nur wenn der Mieter selbst den Makler exklusiv beauftragt, eine konkrete Wohnung für ihn zu suchen, muss der Mieter zahlen. Dies ist in der Praxis jedoch selten.
✅ Fazit für Käufer und Verkäufer
Das Gesetz zur Maklerprovision hat für mehr Fairness und Entlastung für Käufer gesorgt.
- Als Verkäufer: Achten Sie darauf, einen fairen Provisionssatz zu verhandeln, da Sie nun stets die Hälfte tragen.
- Als Käufer: Prüfen Sie den Maklervertrag genau. Ihre Zahlungspflicht tritt erst ein, wenn der Verkäuferanteil nachweislich geregelt ist.
