Ein Testament zu verfassen ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird. Doch leider sind viele Testamente entweder formal ungültig oder führen durch Missverständnisse zu langwierigen Streitigkeiten unter den Erben.

Wir beleuchten die fünf häufigsten Irrtümer rund um das Testament und zeigen Ihnen, wie Sie diese vermeiden können.

 


 

1. ✍️ Irrtum Nr. 1: Das (ungültige) Computertestament

Viele Menschen glauben, sie könnten ihr Testament einfach am Computer tippen, ausdrucken und unterschreiben. Falsch!

Achtung: Ein Testament, das nicht handschriftlich verfasst ist, ist in der Regel ungültig!

âś… So machen Sie es richtig:

Das eigenhändige Testament muss zwingend von Anfang bis Ende handschriftlich vom Erblasser selbst verfasst werden. Es muss mit Datum und Ort versehen und mit Ihrem vollen Namen unterschrieben werden. Nur die Unterschrift unter einem ausgedruckten Text reicht nicht aus.

Wenn Sie absolute Rechtssicherheit wünschen, können Sie ein öffentliches Testament beim Notar aufsetzen lassen.

 


 

2. đź‘« Irrtum Nr. 2: Die Kinder sind nach dem Tod eines Elternteils automatisch abgesichert

Dieser Irrtum ist besonders im Zusammenhang mit dem Berliner Testament (ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern) weit verbreitet.

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner oft gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben die Kinder.

✅ Das Problem und die Lösung:

 


 

3. đź’¸ Irrtum Nr. 3: Der Pflichtteil kann einfach ausgeschlossen werden

Viele Erblasser möchten bestimmte Verwandte (z. B. den ungeliebten Sohn oder die Schwester) von der Erbfolge ausschließen. Ein Enterben ist zwar möglich, aber nicht so einfach, wie man denkt.

✅ Das Problem und die Lösung:

Lösung: Der Pflichtteil kann nur in extrem seltenen Ausnahmefällen (z. B. bei schweren Vergehen gegen den Erblasser) ganz entzogen werden. Eine Reduzierung des Pflichtteils ist nur über Schenkungen zu Lebzeiten mit gewissen Fristen oder einen notariellen Pflichtteilsverzicht des Begünstigten möglich.

 


 

4. đź’° Irrtum Nr. 4: Alle Konten werden nach dem Tod gesperrt

Oft wird angenommen, dass Banken sofort alle Konten sperren und die Erben keinen Zugriff mehr auf das Geld haben – auch nicht, um die Beerdigung zu bezahlen.

✅ So ist die Realität:

Tipp: Eine Vollmacht über den Tod hinaus (Transmortale Vollmacht) kann dem Ehepartner oder den Kindern sofortigen Zugriff auf die Konten ermöglichen, um dringende Zahlungen zu tätigen, ohne auf den Erbschein warten zu müssen.

 


 

5. đź’” Irrtum Nr. 5: Bei unverheirateten Paaren erbt der Partner automatisch

Leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ist das Gesetz streng: Ohne Testament geht der überlebende Partner komplett leer aus. Das gesetzliche Erbrecht kennt ihn nicht.

✅ Das Problem und die Lösung:

Achtung Erbschaftsteuer: Da unverheiratete Partner in die ungünstigste Steuerklasse III fallen und nur einen Freibetrag von 20.000 € haben, sollte hier zusätzlich eine Steuerberatung in Anspruch genommen werden

 


 

Fazit: Nicht aufschieben!

Ein klares, rechtssicheres Testament ist ein Akt der Fürsorge für Ihre Liebsten. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Nutzen Sie die Instrumente des Erbrechts, um Konflikte zu vermeiden und Ihre Wünsche zu erfüllen. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder kritischen Familienkonstellationen ist die Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht unverzichtbar.