Die Ehe ist für viele ein Bund fürs Leben, doch leider endet nicht jede Liebe vor dem Standesamt in einem Happy End. Über die emotionalen Herausforderungen einer Trennung hinaus stellen sich Paare oft die Frage nach den finanziellen und rechtlichen Konsequenzen. Hier kommen zwei wichtige Instrumente ins Spiel: der Ehevertrag und die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Beide Verträge dienen dazu, die gesetzlichen Regelungen für den Fall einer Scheidung anzupassen und Streitigkeiten vorzubeugen. Doch wann ist welcher Vertrag der richtige Weg?

 


 

Was ist ein Ehevertrag? 💍

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen (zukünftigen) Eheleuten, die vor oder während der Ehe geschlossen werden kann. Er regelt die rechtlichen Verhältnisse der Partner, insbesondere im Hinblick auf den Güterstand, den Unterhalt und den Versorgungsausgleich.

Die wichtigsten Merkmale:

Typische Inhalte eines Ehevertrages ✍️

Ein Ehevertrag passt die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an die individuellen Bedürfnisse des Paares an. Dabei gibt es typische Bereiche, die geregelt werden:

  1. Der Güterstand (Vermögensverteilung)

Das deutsche Standardmodell ist die Zugewinngemeinschaft. Mit einem Vertrag kann dieser Güterstand modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden:

  1. Der Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)

Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Er kann im Ehevertrag:

  1. Der Unterhalt

Hier geht es vor allem um den nachehelichen Unterhalt (Unterhalt nach der Scheidung). Der gesetzliche Unterhaltsanspruch kann vertraglich:

  1. Weitere Regelungen

 


 

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung? 📜

Die Scheidungsfolgenvereinbarung (manchmal auch als „Ehevertrag für Scheidungswillige“ bezeichnet) ist eine Vereinbarung, die im Angesicht der Trennung oder Scheidung geschlossen wird.

Die wichtigsten Merkmale:

 


 

Der entscheidende Unterschied ⚖️

Der zentrale Unterschied liegt im Zeitpunkt des Abschlusses und dem Kontext:

Merkmal Ehevertrag Scheidungsfolgenvereinbarung
Zeitpunkt Vor oder während der Ehe Bei oder kurz vor der Scheidung
Ziel Langfristige Vorsorge, allgemeine Regelung Konkrete Klärung der anstehenden Scheidungsfolgen
Umfang Oft umfassender (auch Erbrecht, allgemeines Vermögen) Fokus auf Scheidungsfolgen

Selbst wenn bereits ein Ehevertrag existiert, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um ergänzende oder aktualisierende Regelungen zu treffen, die den aktuellen Lebensumständen besser entsprechen.

Fazit: Sorgen Sie vor!

Ob Sie sich für einen Ehevertrag als vorausschauende Maßnahme vor der Eheschließung oder für eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Falle einer Trennung entscheiden: Beide Instrumente sind wertvolle Helfer, um rechtliche Klarheit zu schaffen und emotionale sowie finanzielle Eskalationen im Ernstfall zu vermeiden.

In jedem Fall ist es ratsam, frühzeitig juristischen Rat bei einem Fachanwalt für Familienrecht oder einem Notar einzuholen.