🔨 Zwangsversteigerung & Teilungsversteigerung: Der genaue Ablauf Schritt für Schritt

Petra Rommel

November 18, 2025

Die Zwangs- und die Teilungsversteigerung sind gerichtliche Verfahren zur Verwertung von Immobilien. Während die Zwangsversteigerung primär der Befriedigung von Gläubigeransprüchen dient, wird die Teilungsversteigerung genutzt, um eine Miteigentümergemeinschaft (z. B. eine Erbengemeinschaft oder Ehegatten nach der Scheidung) an einer Immobilie aufzulösen. Obwohl die Anlässe verschieden sind, ist der eigentliche Ablauf der Versteigerung beim Amtsgericht weitgehend identisch.

 


 

  1. Der Antrag und die Verfahrenseinleitung 📝

Der Prozess beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht), in dessen Bezirk die Immobilie liegt.

  • Zwangsversteigerung: Der Antrag wird vom Gläubiger (z. B. einer Bank) gestellt, dessen Forderung durch eine Zwangsvollstreckung gesichert ist (z. B. durch eine Grundschuld).
  • Teilungsversteigerung: Der Antrag wird von einem der Miteigentümer gestellt, um die Gemeinschaft aufzuheben.

Nach Prüfung der Voraussetzungen ordnet das Gericht die Versteigerung an. Dies wird mit einem Versteigerungsvermerk im Grundbuch der Immobilie eingetragen.

 


 

  1. Wertermittlung und Gutachten 📊

Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Dieses Gutachten ist entscheidend, da es den Wert festlegt, auf dessen Basis später die Gebote und die gesetzlichen Grenzwerte berechnet werden.

Alle Beteiligten (Schuldner/Antragsgegner, Gläubiger/Antragsteller) erhalten das Gutachten und können Einwände erheben.

 


 

  1. Die Terminbestimmung und Bekanntmachung 📣

Sobald der Verkehrswert feststeht, bestimmt das Gericht den Versteigerungstermin. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht:

  • Durch Aushang im Gericht.
  • In der Regel durch Veröffentlichung in Zeitungen und/oder Internetportalen (z. B. Justizportale).

Die Bekanntmachung muss mindestens sechs Wochen vor dem Termin erfolgen. Sie enthält wichtige Informationen wie die genaue Bezeichnung der Immobilie, den festgesetzten Verkehrswert und die Versteigerungsbedingungen.

 


 

  1. Der Versteigerungstermin (Die Stunde der Entscheidung) 🏛️

Der Termin findet öffentlich im Amtsgericht statt und gliedert sich in mehrere Abschnitte:

  1. Bekanntmachung und Formalitäten

Der Rechtspfleger (der die Versteigerung leitet) ruft die Sache auf und gibt die wesentlichen Daten bekannt:

  • Den festgesetzten Verkehrswert.
  • Das geringste Gebot (dieser Betrag deckt die Verfahrenskosten und die vorrangigen Rechte/Belastungen).
  • Die Versteigerungsbedingungen.
  • Sicherheitsleistung: Bieter, die ein Gebot abgeben möchten, müssen eine Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten. Dies kann durch Überweisung auf ein Justizkonto, einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft geschehen (kein Bargeld).
  1. Die Bietstunde

Nun beginnt die sogenannte Bietungszeit, die mindestens 30 Minuten dauert. Während dieser Zeit können die Interessenten ihre Gebote mündlich abgeben. Die Bieter müssen sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Bietzeit endet, wenn nach dreimaligem Aufruf des letzten Gebots keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden.

  1. Die Verhandlung über den Zuschlag

Nach Ende der Bietstunde verhandelt das Gericht über den Zuschlag. Hierbei werden zwei wichtige gesetzliche Grenzen geprüft:

  1. 5/10-Grenze: Liegt das höchste Gebot unter 50 % des Verkehrswerts, muss das Gericht den Zuschlag versagen.
  2. 7/10-Grenze (nur bei Zwangsversteigerung): Liegt das höchste Gebot unter 70 % des Verkehrswerts, kann der Gläubiger (oder ein Miteigentümer bei der Teilungsversteigerung, wenn er dem Verfahren beigetreten ist) die Versagung des Zuschlags beantragen.

Wird der Zuschlag erteilt, ist der Meistbietende sofort der neue Eigentümer der Immobilie (auch wenn er noch nicht im Grundbuch steht).

 


 

  1. Der Verteilungstermin 💸

Der letzte Schritt ist der Verteilungstermin, der in der Regel einige Wochen später stattfindet.

  • Der Ersteher muss bis zu diesem Termin das gesamte Meistgebot (abzüglich der bereits geleisteten Sicherheit) beim Gericht einzahlen.
  • Im Verteilungstermin wird der Versteigerungserlös verteilt: Zuerst werden die Verfahrenskosten beglichen, dann die Gläubiger nach Rangfolge (bei Zwangsversteigerung) bzw. die Miteigentümer (bei Teilungsversteigerung) ausgezahlt.
  • Das Gericht weist das Grundbuchamt an, den neuen Eigentümer einzutragen.

Wichtig: Bei der Teilungsversteigerung wird die Immobilie in Geld umgewandelt. Die Aufteilung des verbleibenden Erlöses unter den Miteigentümern muss von diesen oft noch separat vereinbart oder notfalls im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens geklärt werden.

 


 

Fazit: Komplex, aber transparent

Der Ablauf einer Versteigerung ist formalisiert und streng geregelt durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Er bietet eine transparente Möglichkeit, Immobilien zu verwerten und Eigentumsverhältnisse aufzulösen. Für Bieter ist es eine Chance, Immobilien oft unter dem Verkehrswert zu erwerben; für Beteiligte (Schuldner/Miteigentümer) ist es der gesetzlich geregelte Weg zur Klärung der finanziellen oder eigentumsrechtlichen Situation.

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