Hier finden Sie eine Auswahl von Checklisten, Formulare, Verträge und To-Do-Listen, die Sie kostenlos herunterladen dürfen.
Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Rechtssicherheit garantieren.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, sind wir natürlich jederzeit gerne für Sie da!
Vermieter können mit einer Selbstauskunft des Mietinteressenten herausfinden, an wen sie Ihre Immobilie übergeben.
Dabei können alle relevanten Fragen, die das Mietverhältnis betreffen, wie z. B. Einkommen, Familienstand, Arbeitgeber und derzeitige Anschrift erfragt werden.
Fragen über Religion, politische Einstellung, sexuellen Neigungen und Staatsangehörigkeit sind nicht relevant und müssen nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Als Mietinteressent sind Sie nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen, jedoch erhöht sich die Chance, dass sich der Vermieter eher für Sie als Mieter entscheidet, als für einen Mietinteressenten ohne Mieterselbstauskunft.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ummelden, benötigen Sie von Ihrem Vermieter für das Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung (auch Wohnungsgeberbescheinigung genannt). Damit bestätigt der Vermieter, dass der Mieter auch tatsächlich in der genannten Wohnung ein- oder ausgezogen ist.
Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ist der Vermieter verpflichtet, eine Vermieterbescheinigung auszustellen. So lange gilt auch die Frist, falls Sie bei der Ummeldung am Einzugsdatum diese Bescheinigung noch nicht vorlegen konnten, diese beim Einwohnermeldeamt nachzureichen.
Als Mieter geben Sie diese bei der Ummeldung in Papierform ab, der Vermieter kann diese jedoch auch direkt in elektronischer Form an das Einwohnermeldeamt senden.
Weigert sich der Vermieter, eine Vermieterbescheinigung auszustellen, sollten Sie sofort die Meldebehörde informieren, denn der Vermieter ist zur fristgerechten Ausstellung gesetzlich verpflichtet. Sollte er die Bescheinigung nicht korrekt, verspätet oder gar nicht ausstellen, wird dies mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet.
Eine neue Wohnung oder ein neues Haus ist gleichzeitig oft ein Neuanfang. Damit dieser nicht gleich in purem Stress und Hektik endet, sondern Sie mit voller Vorfreude auf Ihr neues Zuhause Ihren Umzug planen und umsetzen können, stellen wir für Sie eine Umzugs-Check-Liste bereit. Damit sind Sie prima gewappnet für die vielen Dinge, die sehr schnell einmal in Vergessenheit geraten könnten…
Wenn Sie Ihren unbefristeten Wohnungsmietvertrag kündigen möchten, so muss dies immer schriftlich in Papierform erfolgen und von allen Hauptmietern eigenhändig unterschrieben werden.
Ebenso muss immer auch die genaue Bezeichnung und Lage der Mietsache angegeben werden, wie Adresse, Etage und Nummer der Mietwohnung.
Desweiteren muss unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten ein Auszugsdatum enthalten sein oder die Kündigung wird „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ ausgesprochen.
Die Kündigung muss an den Vermieter adressiert sein und spätestens am dritten Werktag eines Monats bei ihm eingehen. Um späteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Achtung: Eine Kündigung per Fax, SMS, Mail oder mündlich ist nicht rechtswirksam!
Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt der bisherige Vermieter schriftlich, dass Sie die Miete immer pünktlich bezahlt haben.
Wenn Sie sich auf eine Mietwohnung bewerben und legen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vor, können Sie sich einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern verschaffen, denn der potentielle Vermieter minimiert so das Risiko eines Mietausfalles.
Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und die Aufregung steigt, weil Sie kurz vor dem Besichtigungstermin stehen?
Vereinbaren Sie einen Termin bei Tageslicht wegen der Ausleuchtung der einzelnen Räume, Keller und Dachgeschoss und nehmen Sie außer unserer Checkliste noch einen Stift, Metermaß und evtl. einen Kompass mit. Damit sind Sie bestens ausgerüstet! Gerne können Sie zur (Erst-)Besichtigung einen Vertrauten mitnehmen, denn vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei.
Doch nicht nur die „harten Fakten“ spielen bei der Entscheidung eine Immobilie zu kaufen eine Rolle. Hören Sie auch auf Ihr Bauchgefühl. Fühlen Sie sich in dieser Immobilie wohl? Richten Sie sie gedanklich schon ein? Stellen Sie sich vor, wie Sie bei einem Tässchen Kaffee auf der Terrasse sitzen? Auch das sollten Sie bei der Wahl Ihres neuen Zuhauses nicht vernachlässigen.
Aber: Überstürzen Sie niemals den Kauf einer Immobilie, lassen Sie sich für Ihre Entscheidung ausreichend Zeit und lassen sich nicht unter Druck setzen! Lassen Sie sich bei einer weiteren Besichtigung von einem Bausachverständiger oder Gutachter begleiten, damit Ihre Traum-Immobilie nicht zum Alptraum wird! Nachfinanzierungen für unerwartete Sanierungen sind oft nicht möglich und falls doch, in der Regel sehr teuer!
Darum: Augen auf beim Immobilienkauf!
Sie möchten die Gesamtkosten berechnen, die beim Bau einer Immobilie auf Sie zukommen?
Mit unserer Kostenaufstellung können Sie sicher gehen, dass Sie nichts Wichtiges vergessen. Schließlich kommen neben dem Kaufpreis für das Grundstück und den Kosten für das Gebäude noch viele weitere Kosten auf Sie zu, die Sie bei Ihrer Planung mit berücksichtigen sollten.
Wenn Sie Ihre Traumimmobilie kaufen oder bauen wollen benötigen Sie meist auch eine Finanzierung.
Damit Sie perfekt auf den Termin bei Ihrem Darlehensberater vorbereitet sind, können Sie im Vorfeld schon die wichtigsten Unterlagen, wie z. B. Einkommensnachweise und Unterlagen zum Objekt zusammentragen. Denken Sie daran, zum Beratungsgespräch auch gleich Ihren Personalausweis mitzubringen.
Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, damit Sie nichts Wichtiges vergessen.
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